Veröffentlicht von Geschäftsführender Vorstand am 21.02.2017
Zur ordentlichen Sitzung des Stadtschülerrates am Freitag, den 03. März 2017, ab 12:00 im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses lädt der Vorstand alle Schulsprecher/innen, deren Stellvertreter/innen, die SSR-Delegierten sowie deren Stellvertreter/innen herzlich ein! Die Sitzung ist öffentlich; es kann daher auch jede/r Gießener Schüler/in als Gast teilnehmen.
Tagungsort: Stadtverordnetensitzungsaal des Rathauses (Berliner Platz 1)
Termin: Freitag, den 03. März 2017
Sitzungsbeginn: 12:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Formalia
2. Reflektion SV-Coaching
3. Aktion mit Stadttheater
4. Projekte
4.1 Europa-Woche
4.2 SSR an Schulen
4.3 weitere Projekte
5. Berichte des Vorstandes
6. Berichte der Schulen
7. Anträge
8. Verschiedenes
Anträge sind bis zum 28.03.2017 an kontakt@ssr-giessen.de zu senden.
Für Fragen stehen wir gerne unter kontakt@ssr-giessen.de zur Verfügung.
Die Einladung ist am Rand als Download zu finden.
Belehrung zur Geschäftsordnung: Änderungswünsche stimmberechtigter sowie beratender Mitglieder des Stadtschülerrates oder von Mitgliedern des Stadtvorstandes können ebenfalls via E-Mail eingereicht werden oder vor Ort zu Beginn der Sitzung initiativ gestellt werden.
Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 12 der SV-Verordnung (SV-VO) des Hessischen Kultusministers ist eine Benachteiligung von Schülervertretern ausdrücklich untersagt. Der Verordnungsgeber hat verfügt, dass Fehlzeiten im Dienste einer Instanz der gesetzlich-legitimierten Interessenvertretung nicht als solche notiert oder im Zeugnis aufgeführt werden. Die Regelung findet entsprechend Anwendung. Für die Teilnahme an Klausuren gilt das Freistellungsgebot nicht zwingend, jedoch ist auch hier seitens des Gesetzgebers im Sinne der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Hessischen Schülervertretung gebeten, jene zu ermöglichen. Entsprechende Teilnahmebescheinigungen können Sie Ihrem Lehrkörper zwecks Geltendmachung vorlegen, diese werden zum Sitzungsende ausgegeben.
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