Als uns in den vergangenen Monaten einige rechtliche Fragen zum Distanzunterricht erreichten, gaben wir diese an das zuständige Amt in Gießen weiter, das Staatliche Schulamt. Leider wurden wir dort nicht ernst genommen und bei den meisten Fragen mit der Meinung der Amtsleitung abgespeist. Dies finden wir für ein Amt beschämend. Wir würden gerne aktiv und produktiv mit dem Staatlichen Schulamt zusammenarbeiten, aber als man uns auf die Frage nach Vorgaben zu Abgabeformaten im Distanzunterricht erwiderte, ob wir „das Schulfach Schönschreiben wieder in den Unterrichtskanon aufzunehmen“ anstreben würden, waren wir im äußersten Maße empört. Unsere Befürchtung war es, dass durch den Umstand, dass viele Lehrer nur noch computergeschriebene Dokumente als Abgabe akzeptieren, wir nicht mehr so schnell und gut mit der Hand schreiben können, sobald wir wieder Arbeiten schreiben müssen. Bei Arbeiten kommt es nun mal auf Zeit an.
Aktuell sitzen viele Schülerinnen und Schüler notgedrungen 6-10 Stunden am Tag vor dem Computer. Durch sich häufende Videokonferenzen meistens einige Stunden am Stück. Wir sehen da gesundheitliche Risiken und hofften auch dort auf rechtliche Unterstützung des Amtes. Leider vergebens.
Unsere eigenen Recherchen ergaben, dass Schülerinnen und Schülern nach 60 Minuten vor dem Computer 10 Minuten Pause zustehen (nachzulesen in unserem Rechtsfragenportal).
Dies bekräftigte uns einmal mehr darin, ein Infoportal mit rechtlichen Infos zusammenzustellen: Unser Rechtsfragenportal!
Zusammen mit rechtlich erfahrenen Personen haben wir Recherchen angestellt, um somit unser Rechtsfragenportal zu füllen. Dieses ist mit den ersten Themen nun unter https://schul-o-mat.com zu finden – es werden wöchentlich mehr Themen.
Sieh dir auch die Auswertung unserer Corona-Umfrage an.
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