Herzlich Willkommen! Ich freue mich, Sie auf den Internetseiten des Stadtschülerrates Gießen begrüßen zu dürfen. Ich hoffe, dass dieser Auftritt Ihnen unsere vielfältige Arbeit näherbringen kann und wünsche als Vorsitzender frohes Stöbern!
SV-Seminar vom 18.05.2018 um 10:00 Uhr bis zum 19.05.2018 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal der JH Wetzlar. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt, weshalb wir eine schnelle Anmeldung über http://seminar.ssr-giessen.de empfehlen.
Einladung zur Stadtschülerratsvorstandssitzung am 22.01.2017
Veröffentlicht von Geschäftsführender Vorstand am 16.01.2017
Zur nächsten Sitzung des Stadtvorstandes am Sonntag, den 22.01.17, ab 14.00 in das Büro des Stadtschülerrates (Georg-Schlosser-Straße 16, 35398 Gießen) sind die ordentlichen sowie die erweiterten Mitglieder des Vorstandes herzlich eingeladen. Die Einladung geht - rein zur Kenntnis - auch nachrichtlich den SSR-Delegierten und SchulsprecherInnen zu.
Tagungsort: Büro des Stadtschülerrates, Georg-Schlosser-Straße 16, 35390 Gießen
Termin: Sonntag, den 22.01.2017
Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr / 2. Sitzungsbeginn: 14:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Formalitäten
2. Reflektion Nikolausaktion (auf letzter Sitzung verschoben)
3. Berichte
3.1 Bericht des GeVos
3.1.1 Finanzen
3.1.2 Büro
3.1.3 Busstreik
3.1.4 sonstiges
3.2 Berichte der Referate
3.3 weitere Berichte
4 Planungen
4.1 SV-Coaching
4.2 Chance-Messe
4.3 Theater Diskussion
4.4 Europa Woche
4.5 Nahverkehrsbeirat
4.5.1 Weiterentwicklung des ÖPNV-Plans
5. Verschiedenes
Belehrung zur Geschäftsordnung: Änderungswünsche stimmberechtigter sowie beratender Mitglieder des Stadtschülerrates oder von Mitgliedern des Stadtvorstandes können ebenfalls via E-Mail eingereicht werden oder vor Ort zu Beginn der Sitzung initiativ gestellt werden. E-Mail: Kontakt@ssr-giessen.de
Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 12 der SV-Verordnung (SV-VO) des Hessischen Kultusministers ist eine Benachteiligung von Schülervertretern ausdrücklich untersagt. Der Verordnungsgeber hat verfügt, dass Fehlzeiten im Dienste einer Instanz der gesetzlich-legitimierten Interessenvertretung nicht als solche notiert oder im Zeugnis aufgeführt werden. Die Regelung findet entsprechend Anwendung. Für die Teilnahme an Klausuren gilt das Freistellungsgebot nicht zwingend, jedoch ist auch hier seitens des Gesetzgebers im Sinne der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Hessischen Schülervertretung gebeten, jene zu ermöglichen. Entsprechende Teilnahmebescheinigungen können Sie Ihrem Lehrkörper zwecks Geltendmachung vorlegen, diese werden zum Sitzungsende ausgegeben.